Das Bundeswirtschaftsministerium informiert über die Überbrückungshilfe, die finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen bietet. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern. Ab Mittwoch, 8. Juli, können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für die Antragsplattform des Bundes registrieren, auf der sie dann ab dem 10. Juli die Anträge für die betroffenen Unternehmen stellen können. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen.
Die Förderhöhe beträgt max. 150.000 Euro für die Monate Juni bis August bzw. 50.000 Euro pro Monat.
Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt dieser Erstattungsbetrag höchstens 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sind es bis zu 5.000 Euro pro Monat. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist.