An unsere Gastronomie-Kunden, die mit dem Kassensystem SIHOT.POS arbeiten.
Der Koalitionsausschuss hat am 22.04.2020 zur Bewältigung der Corona-Krise weitere Erleichterungen für die Gastronomie beschlossen. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.
Bisher gilt in der Gastronomie für Speisen, die „Im-Haus“ (Restaurant oder bewirtschafteter Außenbereich) verzehrt werden, der volle Mehrwertsteuersatz von 19%. Für alle Speisen, die zum Verzehr „Außer-Haus“ verkauft werden (Mitnahme bzw. Lieferung), gilt dagegen der ermäßigte Steuersatz von 7%.
Der Ermäßigungs-Steuersatz gilt ausschließlich für Speisen, Getränke sind hiervon nicht betroffen. Bitte achten Sie daher bei der Umstellung darauf, nur bei Artikeln, die zu Gruppe Speisen gehören, auf die ermäßigte Ust (MwSt) zu wechseln.
Die Umstellung darf erst zum 01.07.2020 vorgenommen werden.
Für unsere Gastronomie-Kunden, die mit dem Kassensystem SIHOT.POS (ehem. AddiPOS) arbeiten, haben wir eine Anleitung erstellt, wie Sie die entsprechenden Änderungen vornehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Wenn Sie die MADRO-EDV mit der Umstellung beauftragen möchten, finden Sie ein entsprechendes Auftragsformular am Ende dieses Dokuments.