TSE – Kassenbeleg jetzt kürzen – nur noch QR-Code drucken
Die lesbare TSE Signatur auf Kassenbelegen ist nicht mehr erforderlich. Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat der „Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ zugestimmt. In § 6 Satz 2 KassenSichV wird ergänzt, dass auf einem … weiterlesen