Corona Konjunkturpaket – Änderung der MwSt

Um das Konjunkturpaket der Bundesregierung zügig umzusetzen, hat das Kabinett zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Dazu zählen Erleichterungen und Hilfen wie die befristete Senkung der Mehrwertsteuer, auf die sich der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 einigte.

Die Umsatzsteuer wird befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %.

Der Koalitionsausschuss hatte bereits am 22.04.2020 zur Bewältigung der Corona-Krise weitere Erleichterungen für die Gastronomie beschlossen: Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Wenn Sie die MADRO-EDV mit der Umstellung beauftragen möchten, finden Sie ein entsprechendes Auftragsformular am Ende dieses Dokuments.

Mit dem neuen Konjunkturpaket ergeben sich hieraus nun mehrere Steuersatzänderungen, die in der Gastronomie zu berücksichtigen sind.

Für unsere Gastronomie-Kunden, die mit dem Kassensystem SIHOT.POS (ehem. AddiPOS) arbeiten, haben wir daher eine erweiterte Anleitung erstellt, wie Sie die entsprechenden Änderungen vornehmen.

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