Aufgrund der Covid-19-Krise senkte die Bundesregierung die Umsatzsteuer auf Speisen ab dem 1.7.2020 auf 7%. Die Maßnahme war befristet, wurde jedoch mehrmals verlängert, und läuft am 1. Januar 2024 endgültig aus. In dieser Dokumentation erklären wir Ihnen, was Sie bei Artikeländerungen in der Restaurantkasse (POS) beachten müssen. Die Anpassung betrifft alle Artikel und Kombiartikel, die Sie als „Speise“ definieren und „in Haus“ verkaufen. Beim Außer-Haus-Verkauf sind in der Regel nur Luxusartikel betroffen. Bei Fragen, welche Artikel Sie im Einzelnen umstellen müssen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Die Anpassung der betroffenen Artikel sollte nach dem Z-Abschlag des 31. Dezember und vor dem Verbuchen von Leistungen am 1. Januar erfolgen, um spätere Korrekturen zu vermeiden.
Ursprünglich war die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie während der Corona-Pandemie von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden.