Neue Corona-Soforthilfen für November Soft-Lockdown

Die erneuten Corona-Maßnahmen wie Restaurantschließungen und Verbot der touristischen Beherbergung trifft die Branche hart. Nun stehen die Details zu den November-Hilfen fest:

Pro Woche sollen etwa Restaurants bis zu 75 Prozent ihres durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes vom November 2019 erhalten. Gleiches gilt für Beherbergungsbetriebe, sowie für Unternehmen die mehr als 80% Ihres Umsatzes mit den von der Schließung betroffenen Unternehmen erwirtschaften.

Werden trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erwirtschaftet, sollen diese lt. Bundeswirtschaftsministerium nur teilweise mit den Zuschüssen verrechnet werden. Bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes werden die im laufenden November erzielten Umsätze nicht angerechnet.

 

Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. (Quelle BMWI)

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