Überbrückungshlfe III – Jetzt in Digitalisierung investieren!

Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun die Details zu der Überbrückungshilfe III veröffentlicht. Demnach soll die Beantragung einfacher und die Förderung großzügiger werden und mehr Unternehmen erreichen.

Neben Fixkostenzuschüssen und erhöhten Förderhöchstbeträgen werden auch Investitionen in Digitalisierung  einmalig bis zu 20.000 Euro bezuschusst.

Der Antrag kann über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer stellen. Die Kosten werden bezuschusst.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Förderdetails finden Sie hier .

Nur wer digitale Technologien kontinuierlich umsetzt, hat langfristig die Chance, erfolgreich zu sein und zu bleiben.


Nutzen Sie jetzt die Chance, um Ihre Digitalisierungsvorhaben umzusetzen! 
Wir beraten Sie gern und unkompliziert.

Investitionen in die digitale Zukunft Ihres Unternehmens können z.B. sein:

  • Ausbau/Erneuerung der digitalen Infrastruktur
    (Server, WLAN, Tablets etc.)
  • Papierlose Dokumentenverarbeitung
    (DocuWare, digitaler Meldeschein, etc.)
  • Kontaktlose Gast-Interaktion
    (mobile POS, digital payment, etc.)
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