Ab 22.03. – (kleine) Öffnungsperspektive für Gastronomie

Kanzlerin und Länderchefs haben erneut getagt, das „Corona-Kabinett“ hat in der Nacht zum 04.03.2021 eine Öffnungsstrategie beschlossen.

Dabei sind 5 Öffnungsschritte vorgesehen, die in Abhängigkeit der Inzidenzwerte für verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens greifen sollen.

Die Umsetzung erfolgt – wie bisher – in den einzelnen Bundesländern jeweils abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens.

Dabei erfolgt jeder neue Schritt, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab
dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Die Gastronomie rückt dabei zum ersten Mal frühestens am 22.03.2021 in den Fokus, wenn Schritt 4 greifen kann.

Ab einem Inzidenzwert von unter 50 darf die Außengastronomie öffnen.

Bei einem R-Wert von 50 bis 100 gelten zusätzlich folgende Einschränkungen:
– vorherige Terminbuchung
– Nachweis eines tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttests sofern an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen sitzen.

Wir beraten Sie gerne, wie Gastronomen die Bedingungen zur Tischreservierung und Kontaktnachverfolgung mit wenig zusätzlichem Aufwand umsetzen können.

MADRO-EDV unterstützt alle Gastronomen weiterhin mit der Tischreservierung TableChamp. Alle Informationen finden Sie in diesem Blog – Artikel

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