Überbrückungshilfe III Plus & Co.

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Ebenfalls verlängert wurde daas Programm Neustarthilfe Plus.
Die Neustarthilfe Plus unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 endet am 31. Dezember 2021.

Weitere Infos: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 

Darüber hinaus hat der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister am 22.11.21 bereits eine weitere Verlängerung der Corona-Hilfen angekündigt:

„Ich freue mich, dass die gestrige Ministerpräsidentenkonferenz meinem Vorschlag gefolgt ist, die Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 zu verlängern. Damit stellen wir sicher, dass Unternehmen und Selbständige, die angesichts der aktuell ernsten Corona-Lage erneut mit Umsatzeinbußen zu kämpfen haben, auch weiterhin Unterstützung erhalten können.“

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