Bis zu 20.000 Euro: Bundesregierung erstattet Corona-Investitionen in Digitalisierung

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III gestartet und erweitert.

 Eine wichtige Erneuerung der Förderbedingungen: Investitionen in die Digitalisierung gelten jetzt als erstattungsfähige Kostenpositionen. Wer jetzt investiert, kann diese Kosten erstattet bekommen. 

Bisher konnte man die verschiedenen Hilfsprogramme bereits für betriebliche Fixkosten nutzen. Dazu zählten etwa Mieten, Leasingraten, Pachten, Wartung von Maschinen oder betriebliche Stromkosten. Diese Liste von erstattungsfähigen Kostenpositionen wird nun aber auch um Investitionen in die betriebliche Digitalisierung und Modernisierung erweitert. 

Weiter hat das BMWi hat wegen der sehr großen Nachfrage nach dem Förderprogramm Digital Jetzt das Antrags- und Registrierungsverfahren angepasst.

 

Nutzen auch Sie diese einmalige Chance der staatlichen Förderung und investieren Sie jetzt, wie es schon viele unserer Kunden tun:

  •  Hotels investieren in digitale check-in Lösungen
  • Restaurants führen mobile POS Systeme ein
  • Dienstleister verlagern Ihre Daten in die Cloud
  • Unternehmen führen ein digitales Dokumenten- Management ein  

Wir beraten Sie kompetent und umfassend und setzten Ihr Digitalisierungsprojekt mit Ihnen gemeinsam um.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei uns oder über die folgenden Links:

Bundesmisisterium für Wirtschaft und Energie – BMWi: Programm „Digital jetzt“ 

BMWI & Bundesministerium der Finanzen: Programm Überbrückungshilfe III

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