GEMA – Geld zurück für Gastgeber

Der Bund der GEMA-Zahler weist darauf hin, dass bis spätestens 14. April 2021 Anträge auf Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 über das Online-Portal der GEMA gestellt werden müssen.
(GEMA Corona-Gutschrift)

Im März 2020 hatte die GEMA bereits erklärt, dass für die Zeiträume behördlich veranlasster Betriebsschließungen die GEMA-Gebühren zurückerstattet werden.

Die GEMA behält sich vor, die Gewährung der Gutschriften jederzeit mit Blick auf die weitere Corona-Pandemie-Entwicklung und auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zu beenden.

Die Empfehlung für alle Gastgeber mit GEMA-Lizenzvertrag lautet daher, Gebührengutschriften immer zeitnah zu beantragen. Der Bund der GEMA-Zahler berät in allen Fragen rund um dieses komplexe Thema.
(gemazahler.de)

Neben der Soforthilfe durch Erstattung für Gastgeber bietet das GEMA-Portal auch eine Übersicht über Förderprogramme für Musikschaffende und kreative Projekte. Außerdem hat die GEMA ein eigenes Nothilfe-Programm aufgelegt.

Seit Beginn der Absagen von Musikveranstaltungen sind zahlreiche Initiativenentstanden, um Musikern zu helfen, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Lebensgrundlage verlieren.
Informationen, Links und Förderprogramme hat die GEMA auf Ihrem Poirtal zusammengestellt.
(Förderprogramme für Kreative)

 

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