Update – Steuersätze in der Gastronomie

Corona-Steuerhilfegesetz

Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen.
Zur Unterstützung der Unternehmen hat die Bundesregierung im Frühjahr 2020 im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes eine zeitlich befristete Ermäßigung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie beschlossen.
 
Am 02.02.2021 wurde die Verlängerung der befristeten Mehrwertsteuerabsenkung auf Speisen in der Gastronomie beschlossen. 
 
Um das Gastgewerbe auch weiter bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen, soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz nun bis 31. Dezember 2022 gelten.
 
So gilt seit dem 1. Juli 2020 bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2022 für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von 7%. 
Getränke müssen weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden.


Als „richtig, wichtig und mutmachend“ bezeichnet Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband), die beschlossene Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen.

wpChatIcon